Schlagwort: Medizinalcannabis

5 Jahre „Cannabis als Medizin“- Gesetz: 5 Jahre Evidenzgewinn?

Ärzte, die Cannabisarzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben, waren seit März 2017 dazu verpflichtet, an einer nichtinterventionellen Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln teilzunehmen. Die Ergebnisse der Begleiterhebung sind Grundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss die zukünftige Übernahme der Behandlungskosten zu regeln. Was können Patienten, Pharmaunternehmen, Ärzte und Gesetzgeber von den Ergebnissen der Begleiterhebung erwarten?